Satzung der Thüringischen Botanischen Gesellschaft e.V. (gegründet 1882) § 9 VermögenDas Vermögen der Gesellschaft besteht aus Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen und dem Sachvermögen. Die Haftung der Gesellschaft ist auf das vorhandene Geldvermögen beschränkt.§ 10 Beendigung der TätigkeitDie Beendigung der Tätigkeit der Gesellschaft durch Auflösung bedarf der Zustimmung von 2/3 der auf der ordnungsgemäß 3 Wochen vorher einberufenen Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder, wobei dieser Sachverhalt auf der Einladung mitzuteilen ist. In diesem Fall ist der Vorstand verpflichtet, über das Vermögen der Gesellschaft (Sachwerte und Kassenbestand) der Mitgliederversammlung Bericht zu geben. Über die Abwicklung noch laufender finanzieller und sachwertbezogener Verpflichtungen ist von der Mitgliederversammlung ein Beschluss zu fassen. Das Vermögen der Gesellschaft (einschließlich des Sachvermögens) fällt auch bei Wegfall der Gemeinnützigkeit bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft an die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige wissenschaftlich botanische Zwecke im Herbarium Haussknecht zu verwenden hat.Jena, 13. März 1993
Jährlicher Mitgliedsbeitrag: 15,- €(Schüler/Studenten 10,- €, Körperschaften 30,- €)Ihre Mitgliedsbeiträge überweisen Sie bitte auf das Konto Nr. 56146 (IBAN: DE24 8305 3030 0000 0561 46) bei der Sparkasse Jena-Saale-Holzland (BLZ 83053030, Swift-BIC: HELADEF1JEN)Zurück zum Teil1 |