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Informationen zur Kartierung der FFH– und Rote-Liste-Pflanzenarten in Thüringen

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Mit der 2001 abgeschlossenen flächendeckenden Rasterkartierung aller Farn- und Blütenpflanzen Thüringens (Korsch & al. 2002) wurde ein großer Fortschritt in Bezug auf unsere Kenntnisse über die aktuelle und historische Verbreitung und die Häufigkeit der im Freistaat vorkommenden Arten erzielt. Dadurch konnte bei der Erarbeitung der 4. und 5. Fassung der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen (Korsch & Westhus 2001 und 2011) auf eine deutlich bessere Datengrundlage als bisher zurückgegriffen und die Einstufungen wesentlich objektiviert werden. Es zeigte sich aber, dass trotzdem noch ein erheblicher Bedarf an Wissen über konkrete Vorkommen der gefährdeten Arten besteht. Vor allem im Rahmen der Eingriffsregelung und verschiedener Planungen sind aktuelle, punktbezogene Daten über das Vorkommen dieser Sippen eine wesentliche Entscheidungshilfe.

Wir sind in Thüringen in der glücklichen Lage über eine große Zahl kenntnisreicher, ehrenamtlicher und hauptberuflicher Pflanzenfreunde zu verfügen. Vor allem die aktive Kartierungsarbeit mit Bestimmungskursen und gemeinsamen Exkursionen in den letzten Jahren hat dazu beigetragen, die Zahl der aktiven Mitarbeiter zu halten. Das Wissen der erfahrenen Mitarbeiter soll auch weiterhin genutzt werden, um den Schutz unserer heimischen Flora zu verbessern. Aber auch neue Mitarbeiter, die sich an der Kartierung beteiligen möchten, sind willkommen. Damit wird gleichzeitig dem mehrfach geäußerten Wunsch der Kartierer Rechnung getragen, der Beschäftigung mit der heimatlichen Natur einen sinnvollen Hintergrund zu geben.

Ziel der Kartierung ist es möglichst alle aktuellen Vorkommen von gefährdeten und FFH-Arten innerhalb der Landesgrenzen Thüringens zu erfassen. Zu diesen Sippen sollen Angaben zur genauen Lage, zur Bestandsgröße, zum besiedelten Biotop, zum Status und zur eventuellen Gefährdung der Vorkommen erfasst und in einer zentralen Datenbank zusammengeführt werden. Diese Daten werden nach einer kritischen Durchsicht allen Naturschutzbehörden des Landes in regelmäßigen Abständen zur Verfügung gestellt. Sie können aber auch für wissenschaftliche Zwecke ausgewertet werden.

Die Meldungen werden somit eine wesentliche Grundlage für Artenschutzmaßnahmen vor Ort, bei der Fortschreibung der Roten Listen und dem Biomonitoring bilden und nicht zuletzt dem Land Thüringen ermöglichen, seiner Berichtspflicht im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU nachzukommen.